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Der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel
auf der Buxtehuder Heide
Märchen der Brüder Grimm
1840 veröffentlichte Wilhelm Schröder, geboren 1808 in Oldendorf bei Stade, im „Hannoverschen Volksblatt“ erstmals das Märchen „Der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel auf der kleinen Heide bei Buxtehude“ in niederdeutscher Sprache. Er hatte diese Geschichte, deren Ursprung schon im 17. Jahrhundert zu vermuten ist, in Bexhövede (in der Nähe von Bremerhaven), dem Wohnort seines Großvaters, des Amtsvogtes Wilhelm Krone, im Dorfkrug von einem alten Jäger gehört. Aber auch der Pastor im Dorf soll sie ihm erzählt haben. Den Austragungsort des sagenhaften Wettlaufs hat er letztlich jedoch nach Buxtehude verlegt. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt.
Unter der Nummer 187 wurde die Geschichte 1843 von den Brüdern Jakob und Wilhelm Grimm in die 5. Auflage der Kinder- und Hausmärchen aufgenommen.
Der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel
auf der Buxtehuder Heide
Märchen der Brüder Grimm
► Hier geht es zu plattdeutschen Version des Märchens
1840 veröffentlichte Wilhelm Schröder, geboren 1808 in Oldendorf bei Stade, im „Hannoverschen Volksblatt“ erstmals das Märchen „Der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel auf der kleinen Heide bei Buxtehude“ in niederdeutscher Sprache. Er hatte diese Geschichte, deren Ursprung schon im 17. Jahrhundert zu vermuten ist, in Bexhövede (in der Nähe von Bremerhaven), dem Wohnort seines Großvaters, des Amtsvogtes Wilhelm Krone, im Dorfkrug von einem alten Jäger gehört. Aber auch der Pastor im Dorf soll sie ihm erzählt haben. Den Austragungsort des sagenhaften Wettlaufs hat er letztlich jedoch nach Buxtehude verlegt. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt.
Unter der Nummer 187 wurde die Geschichte 1843 von den Brüdern Jakob und Wilhelm Grimm in die 5. Auflage der Kinder- und Hausmärchen aufgenommen.

Diese Geschichte ist ganz lügenhaft zu erzählen, Jungens, aber wahr ist sie doch, denn mein Großvater, von dem ich sie habe, pflegte immer, wenn er sie erzählte, dabei zu sagen: „Wahr muß sie doch sein, mein Junge, denn sonst könnte man sie ja nicht erzählen.“ Die Geschichte hat sich aber so zugetragen:
Es war an einem Sonntagmorgen in der Erntezeit, just als der Buchweizen blühte. Die Sonne war hell am Himmel aufgegangen, der Morgenwind ging frisch über die Stoppeln, die Lerchen sangen in der Luft, die Bienen summten in dem Buchweizen, und die Leute gingen in ihren Sonntagskleidern nach der Kirche, kurz, alle Kreatur war vergnügt, und der Swinegel auch. Der Swinegel aber stand vor seiner Türe, hatte die Arme untergeschlagen, guckte dabei in den Morgenwind hinaus und trällerte ein Liedchen vor sich hin, so gut und so schlecht als nun eben am lieben Sonntagmorgen ein Swinegel zu singen vermag. Indem er nun noch so halbleise vor sich hin sang, fiel ihm auf einmal ein, er könne wohl, während seine Frau die Kinder wüsche und anzöge, ein bißchen im Felde spazieren und dabei sich umsehn, wie seine Steckrüben ständen.
Die Steckrüben waren das nächste bei seinem Hause, und er pflegte mit seiner Familie davon zu essen und deshalb sah er sie als die seinigen an. Gesagt, getan. Der Swinegel machte die Haustüre hinter sich zu und schlug den Weg nach dem Felde ein. Er war noch nicht sehr weit vom Hause und wollte just um den Schlehenbusch, der da vor dem Felde steht, nach dem Steckrübenacker hinaufschlendern, als ihm der Hase begegnete, der in ähnlichen Geschäften ausgegangen war, nämlich um seinen Kohl zu besehen. Als der Swinegel des Hasen ansichtig wurde, bot er ihm einen freundlichen guten Morgen. Der Hase aber, der nach seiner Weise ein gar vornehmer Herr war und grausam hochfahrig dazu, antwortete nichts auf des Swinegels Gruß, sondern sagte zu ihm, wobei er eine gewaltig höhnische Miene annahm: „Wie kommt es denn, daß du hier schon bei so frühem Morgen im Felde rumläufst?“ „Ich gehe spazieren“, sagte der Swinegel. „Spazieren?“ lachte der Hase, „mir däucht, du könntest die Beine auch wohl zu besseren Dingen gebrauchen.“ Diese Antwort verdroß den Swinegel über alle Maßen, denn alles konnte er vertragen, aber auf seine Beine ließ er nichts kommen, eben weil sie von Natur krumm waren. „Du bildest dir wohl ein“, sagte nun der Swinegel, „daß du mit deinen Beinen mehr ausrichten kannst?“ „Das denk ich“, sagte der Hase. „Das kommt auf einen Versuch an“, meinte der Swinegel, „ich behaupte, wenn wir wettlaufen, ich laufe dir vorbei.“ „Das ist zum Lachen, du mit deinen krummen Beinen!“ sagte der Hase, „aber meinetwegen mag es sein, wenn du so übergroße Lust hast. Was gilt die Wette?“ „Einen goldnen Louisdor und eine Flasche Branntwein“, sagte der Swinegel. „Angenommen“, sprach der Hase, „schlag ein und dann kann’s gleich losgehen.“ „Nein, so große Eile hat es nicht“, meinte der Swinegel, „ich bin noch ganz nüchtern; erst will ich nach Hause gehen und ein bißchen frühstücken. In einer halben Stunde bin ich wieder hier auf dem Platz.“ Damit ging der Swinegel, denn der Hase war es zufrieden. Unterwegs dachte der Swinegel bei sich: „Der Hase verläßt sich auf seine langen Beine, aber ich will ihn schon kriegen. Er ist zwar ein vornehmer Herr, aber doch nur ein dummer Kerl und bezahlen muß er doch.“ Als nun der Swinegel zu Hause ankam, sagte er zu seiner Frau: „Frau, zieh dich eilig an, du mußt mit ins Feld hinaus.“ „Was gibt es denn?“ sagte die Frau. „Ich habe mit dem Hasen um einen goldenen Louisdor und eine Flasche Branntwein gewettet, ich will mit ihm um die Wette laufen und da sollst du mit dabei sein.“ „O mein Gott, Mann!“ schrie dem Swinegel seine Frau, „bist du nicht klug, hast du denn den Verstand verloren? Wie kannst du mit dem Hasen um die Wette laufen wollen?“ „Halt den Mund, Weib“, sagte der Swinegel, „das ist meine Sache. Räsoniere nicht in Männergeschäfte. Marsch, zieh dich an und dann komm mit.“ Was sollte dem Swinegel seine Frau machen? Sie mußte wohl folgen, sie mochte wollen oder nicht. Als sie nun miteinander unterwegs waren, sprach der Swinegel zu seiner Frau: „Nun paß auf, was ich sagen will. Sieh, auf dem langen Acker, dort wollen wir unsern Wettlauf machen. Der Hase läuft nämlich in der einen Furche und ich in der andern, und von oben fangen wir an zu laufen. Nun hast du weiter nichts zu tun, als du stellst dich hier unten in die Furche, und wenn der Hase auf der andern Seite ankommt, so rufst du ihm entgegen: „Ich bin schon da!“
Damit waren sie beim Acker angelangt, der Swinegel wies seiner Frau ihren Platz an und ging den Acker hinauf. Als er oben ankam, war der Hase schon da. „Kann es losgehen?“ sagte der Hase. „Ja wohl“, erwiderte der Swinegel. „Dann man zu!“ Und damit stellte sich jeder in seine Furche. Der Hase zählte: „Eins, zwei, drei!“ und los ging er wie ein Sturmwind den Acker hinunter. Der Swinegel aber lief ungefähr nur drei Schritte, dann duckte er sich in die Furche nieder und blieb ruhig sitzen. Als nun der Hase in vollem Laufe unten am Acker ankam, rief ihm dem Swinegel seine Frau entgegen: „Ich bin schon da!“ Der Hase stutzte und verwunderte sich nicht wenig. Er meinte nicht anders, es wäre der Swinegel selbst, der ihm das zurufe, denn bekanntlich sieht dem Swinegel seine Frau gerade so aus wie ihr Mann. Der Hase aber meinte: „Das geht nicht mit rechten Dingen zu.“ Er rief: „Noch einmal gelaufen, wieder herum!“ Und fort ging er wieder wie ein Sturmwind, daß ihm die Ohren am Kopfe flogen. Dem Swinegel seine Frau aber blieb ruhig auf ihrem Platz. Als nun der Hase oben ankam, rief ihm der Swinegel entgegen: „Ich bin schon da!“ Der Hase aber ganz außer sich vor Eifer schrie: „Nochmal gelaufen, wieder herum!“ „Macht mir nichts aus“, antwortete der Swinegel, „meinetwegen so oft wie du Lust hast.“ So lief der Hase dreiundsiebzigmal, und der Swinegel hielt es immer mit ihm aus. Jedesmal, wenn der Hase unten oder oben ankam, sagte der Swinegel oder seine Frau: „Ich bin schon da!“ Zum vierundsiebzigstenmal aber kam der Hase nicht mehr zu Ende. Mitten auf dem Acker stürzte er zur Erde, das Blut schoß ihm aus dem Halse und er blieb tot auf dem Platze. Der Swinegel aber nahm seinen gewonnenen Louisdor und die Flasche Branntwein, rief seine Frau aus der Furche ab und beide gingen vergnügt nach Hause, und wenn sie nicht gestorben sind, leben sie noch. So begab es sich, daß auf der Buxtehuder Heide der Swinegel den Hasen zu Tode gelaufen hat, und seit jener Zeit hat es sich kein Hase wieder einfallen lassen, mit einem Buxtehuder Swinegel um die Wette zu laufen.
Die Lehre aber aus dieser Geschichte ist erstens, daß keiner, und wenn er sich auch noch so vornehm dünkt, sich soll beikommen lassen, über einen geringen Mann sich lustig zu machen, und wäre es auch nur ein Swinegel. Und zweitens, daß es geraten ist, wenn einer freit, daß er sich eine Frau aus seinem Stande nimmt, und die just so aussieht, wie er selbst. Wer also ein Swinegel ist, der muß zusehen, daß seine Frau auch ein Swinegel ist, und so weiter.
Dat Wettlopen twischen den Hasen un den Swinegel up de lütje Heide bi Buxtehude
1840 geev Willem Schröder, de 1808 in Ollendörp (Oldendorf) bi Stood (Stade) op de Welt keem, in‘ „Hannoverschen Volksblatt“ to’n iersten Mool dat nedderdüütsche Vertell’n „Dat Wettlopen twischen den Hasen un den Swinegel up de lütje Haide bi Buxtehude“ rut. He hett disse – lögenhaftige! – Geschicht, de al in’t 17. Johrhunnert bekannt wüür, in Bexhövede (bi dat hüütige Bremerhaven – dor wüür sien Grootvadder, de Amtsvogt Willem Krone, to Huus) in‘ Dörpskroog von een olen Jägersmann hüürt. Ok de Paster in’t Dörp schall se em vertellt hebben. Den Wettloop hett he ober – keeneen weet worüm – no Buxtuud verleggt.
1843 wüür de Geschicht ünner Nummer 187 vun de Breuder Jakob un Wilhelm Grimm in ehr Sammeln „Kinner- un Huusvertell’n“, 5. Oploog, opnohmen.
Disse Geschicht is lögenhaft to vertellen, Jungens, aver wahr is se doch! Denn mien Grootvader, van den ick se hew, plegg jümmer, wenn he se mi vörtüerde, dabi to seggen: „Wahr mutt se doch sien, mien Söhn, anners kunn man se jo nich vertellen!“
De Geschicht hett sick awer so todragen:
[ezcol_4fifth] Et wöor an eenen schönen Sündagmorgen, to’r Harvsttiet, jüst as de Bookweeten bloihde. De Sünn wöor hellig upgaen am Hewen, de Morgenwind güng warm öwer de Stoppeln, de Larken süngen inn’r Lucht, de Immen sumsten in den Bookweeten, un de Lühde güngen in ehren Sündagsstaht nah’r Karken, un alle Kreatur wöor vergnögt, un de Swinegel ook.
De Swinegel aver stünd vör siener Döhr, harr de Arm ünnerslagen, keek dabi in den Morgenwind hinut un quinkeleer’de en lütjet Leedken vör sick hin, so good un so slecht, as nu eben am leewen Sündagmorgen en Swinegel to singen pleggt. Indem he nu noch so half liese vör sick hin sung, füll em op eenmal in, he künn ook wol, mittlerwiel siene Fro de Kinner wüsch un antröcke, en beeten in’t Feld spazeeren un tosehn, wie siene Stähkröwen stünden.
De Stähkröwen wöoren aver de nöchsten bi sienem Huuse, un he pleggte mit siener Familie davon to eten, darüm sahg‘ he se as de sienigen an. Gesagt, gedahn. De Swinegel makde de Huusdöor achter sick to un slög den Weg nah’n Felde in. He wöor noch nich gans wiet von Huuse un wull jüst üm den Stühbusch, de dar vör’m Felde liggt, nah den Stähkröwen-Acker hinupdreien, as em de Haas‘ bemött, de in ähnlichen Geschäften uutgahn wöor, nämlich um sienen Kohl to besehen. As de Swinegel den Haasen ansichtig wöor, so böhd‘ he em en fründlichen „Go’n Morgen!“ De Haas‘ aver, de up siene Wies‘ en vörnehmer Herr was un grausahm hochfahrtig dabi, antwoorde nicks up den Swinegel sienen Gruhß, sondern seggte to’m Swinegel, wobi he en gewaltig höhnische Miene annöhm: „Wie kummt et denn, datt du hier all bi so fröhem Morgen im Felde rumlöppst?“
„Ick gah spazeeren“, seggt‘ de Swinegel.
„Spazeeren?“ lachde de Haas‘, „mi dücht‘, du kunst de Been‘ ook wol to betern Dingen gebruuken!“
Disse Antwoord verdröot den Swinegel ungeheuer, denn alles kunn‘ he verdreegen, aver up siene Been‘ leet he nicks kommen, eben weil se von Natuhr scheef wöoren.
„Du bildst di wol in“, seggt‘ nu de Swinegel to’m Haasen, „as wenn du mit diene Been‘ mehr uutrichten kannst?“
„Dat denk ick“, seggt‘ de Haas‘.
„Dat kummt up’n Versöök an“, meent‘ de Swinegel, „ick pareer, wenn wi in de Wett‘ loopt, ick loop‘ di vörbi!“
„Dat is tu’m Lachen, du mit diene scheefen Been'“, seggt‘ de Haas‘, „aver mienetwegen macht‘ sien, wenn du so övergroote Lust hest. Wat gilt de Wett‘?“
„En goldne Lujedor un’n Buddel Branwien“, seggt‘ de Swinegel.
„Angenahmen“, spröök de Haas‘, „sla in, un denn kann’t gliek losgahn.“
„Nä, so groote Ihl hett et nich“, meen de Swinegel, „ick bün noch ganz nüchdern; eerst will ick to Huus gahn un en beeten fröhstücken. In’ner halwen Stünd‘ bün ick wedder hier up’n Platz.“
Damit güng de Swinegel, denn de Haas‘ wöor et tofreden.
Ünnerweges dachde de Swinegel bi sick: „De Haas‘ verlett sick up siene langen Been, aver ick will em wol kriegen; he is zwar en förnehm Herr, aver doch man’n dummen Keerl, un betahlen sall he doch!“
As nu de Swinegel to Huuse anköom, spröok he to sien Fro: „Fro, trekk di gau an, du must mit mi nah’n Felde hinuut!“
„Watt givt et denn?“ seggt‘ sien Fro.
„Ick hew mit’n Haasen wett’t üm’n goldne Lujedor un’n Buddel Branwien, ick will mit em inne Wett lopen, un da salst du mit dabi sien.“
„O, mein Gott, Mann“, füng nu den Swinegel sien Fro an to schreen, „büst du nich klook, hest du denn ganz den Verstand verlaarnn? Wi kannst du mit den Haasen in de Wett lopen wollen?!“
„Holt dat Muul, Wief!“ seggt‘ de Swinegel, „datt is mien Saak. Resonehr nich in Männergeschäfte. Marsch, trekk di an, un denn kumm mit!“
Wat sull den Swinegel sien Fro maken, se mußt‘ wol folgen, se mugg nu wollen oder nich.
As se nu mit enander ünnerwegs wöoren, spröok de Swinegel to sien Fro: „Nu paß up, watt ick seggen will. Sühst du, up den langen Acker, dar wüll wi unsen Wettloop maken. De Haas‘ löpt nämlich in der eenen Föhr, un ick in’ner andern, un von baben fang‘ wi an to lopen. Nu hest du wieder nicks to dohn, as du stellst di hier ünnen in de Föhr, un wenn de Haas‘ up de andere Siet ankummt, so röpst du em entgegen: „Ick bün all hier!“
Damit wöor’n se bi den Acker anlangt; de Swinegel wiesde siener Fro ehren Platz an, un güng nu den Acker hinup. As he baben anköm, wöor de Haas‘ all da.
„Kann et losgahn?“ seggt‘ de Haas‘.
„Ja wol!“ seggt‘ de Swinegel.
„Denn man to!“ un damit stellde jeder sick in siene Föhr, de Haas‘ tellde: „Hahl Een! Hahl Twee! Hahl Dree!“ un los güng he wi en Stormwind, den Acker hindahl. De Swinegel aver löp ungefähr man dree Schritt, dann duhkde he sick dahl in de Föhr un blev ruhig sitten.
As nu de Haas‘ in vullen Lopen ünnen am Acker anköm, röp em den Swinegel sien Fro entgegen: „Ick bün all hier!“ De Haas‘ stutzd‘ un verwunderde sick nich wenig; he meende nich anders, als et wöor de Swinegel sülvst, de em dat toröp‘; denn bekanntlich süht den Swinegel sien Fro jüst so uut wi ehr Mann.
De Haas‘ aver meende: „Datt geiht nich to mit rechten Dingen. Noch mal gelopen! Wedder üm!“ Un fort güng he wedder wi en Stormwind, datt em de Ohren am Koppe flögen. Den Swinegel sien Fro aver blev ruhig up ehrem Platze. As nu de Haas‘ baben anköm, röp em de Swinegel entgegen: „Ick bün all hier!“
De Haas‘ aver, ganz uuter sick vör Ihwer, schreede: „Noch mal gelopen! Wedder üm!“
„Mi nich to slimm“, antwoorde de Swinegel, „mienetwegen noch so oft, as du Lust hest.“
So löp de Haas‘ noch dree un söbentig mal, un de Swinegel höhl et ümmer mit em ut.
Jedes mal, wenn de Haas‘ ünnen oder baben anköm, seggten de Swinegel oder sien Fro: „Ick bün all hier!“
Tum veer un söbentigsten mal aver köm de Haas‘ nich mehr to Ende. Midden am Acker stört‘ he to’r Eerde, datt Blohd flög em uut’n Halse, un he blev dodt up’n Platze.
De Swinegel aver nöhm siene gewunnene Lujedor un den Buddel Branwien, röp siene Fro uut de Föhr aff, un beide güngen vergnögt mit enanner nah Huus; un wenn se nich storben sünd, lewt se noch.
So begew et sick, datt up der Buxtehuder Heid de Swinegel den Haasen dodt lopen hett, un sied jener Tied hett et sick keen Haas‘ wedder infallen laten, mit’n Buxtehuder Swinegel in de Wett to lopen.
De Lehre aver uut disser Geschicht is, eerstens, datt Keener, un wenn he sick ook noch so förnehm dücht, sick sall bikommen laten, över’n geringen Mann sick lustig to maken, un wöor’t ook man’n Swinegel; un tweetens, datt et gerahden is, wenn eener freet, datt he sick ’ne Fro uut sienem Stande nimmt, un de jüst so uutsüht, as he sülwst. Wer also en Swinegel is, de mutt tosehn, datt siene Fro ook en Swinegel is, un so wieder! –
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Zeittafel zur Geschichte des Heimat- und Geschichtsvereins
| 25. Okt. 1880 | Gründung des „Vereins zur Gründung und Unterstützung einer städtischen kunsthistorischen und kunstgewerblichen Sammlung“ |
| 1. April 1881 | Die Sammlung ist erstmals auf dem ausgebauten Dachboden des Rathauses zu besichtigen. |
| 27. Juni 1907 | Neugründung als Museumsverein |
| 9. Februar 1913 | Julius Cäsar Kähler, Mitglied des Buxtehuder Magistrats und Senator von 1891 bis 1896, schenkt dem Museumsverein das Heimatmuseum am St.-Petri-Platz. |
| 9. Juni 1914 | Kauf des Marschtorzwingers |
| 16. Dezember 1938 | Vereinigung des Museumsvereins mit dem am 1. Mai 1877 gegründeten Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein Buxtehude und Umgebung zum Heimatverein Buxtehude e.V. |
| 18. September 1973 | Kauf des Abthauses |
| 1976 | Bildung der Vogelkundlichen Arbeitsgemeinschaft |
| 1977 | Vollständige Restaurierung des Abthauses |
| 1981 | Bildung der Arbeitsgemeinschaft Botanik |
| 1986 | Bildung der Arbeitsgemeinschaft Literatur |
| 1988 | Bildung der Aktivgruppe |
| 22. Februar 1989 | Die Stadt Buxtehude, der Landkreis Stade und der Heimatverein gründen gemeinsam den Museumsverein Buxtehude e.V. als Trägerverein für das im Entstehen begriffene Buxtehude·Museum für Regionalgeschichte und Kunst. |
| 6. Juni 2002 | Verschmelzung des Heimatvereins Buxtehude e.V. mit dem Verein Haus Fischerstraße 3 e.V. zum Heimatverein Buxtehude Haus Fischerstraße 3. e.V. und damit Übernahme der Häuser Fischerstraße 3 und Stavenort 16 |
| 2011 | Bildung der Plattdeutsch-Gruppe – auch bekannt als NettwarkPlatt |
| 2017 | Neue Satzung und Umbenennung in Heimat- und Geschichtsverein Buxtehude. |
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Heimatmuseum Erbaut 1913 als neue Stätte für die Sammlungen des Museumsvereins. Als Vorbild diente ein Ackerbürgerhaus, das an dieser Stelle gestanden hatte. In den Jahren 1989 bis 1992 wurde das Heimatmuseum durch einen Neubau zum Buxtehude·Museum für Regionalgeschichte und Kunst erweitert |
| Marschtorzwinger Letzter von ehemals fünf Rundtürmen an den Eckpunkten der früheren Stadtmauer. Das angrenzende Marschtor im 19. Jh. abgebrochen. Völlige Restaurierung aus Städtebauförderungsmitteln in den Jahren 1984 bis 1986. Jetzt Kulturzentrum. |
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| Abthaus Seit Beginn des 15. Jh. Stadthaus der Erzäbte von Harsefeld. Während des Dreißigjährigen Krieges im Jahre 1625 neu erbaut. Heute Restaurant „Abthaus“. |
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| Stavenort 16 Zweigeschossiges Fachwerkhaus aus dem 16. Jh. mit vier kleinen Wohnungen. Sein inneres Gefüge, insbesondere der Grundriss, hat sich praktisch unverändert erhalten. Heute Sitz der Kunstschule Buxtehude. |
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| Fuhrmannshaus Ehemals Wohnhaus eines Ackerbürgers und Fuhrmanns mit Stallung. 1553 erbaut und 1979 durch den Verein Haus Fischerstraße 3 e.V. vollständig restauriert. Heute Restaurant „Haus Fischerstraße 3“. |
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Satzung des Heimat- und Geschichtsvereins Buxtehude e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Heimat- und Geschichtsverein Buxtehude e.V." und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt unter der Nr. VR 120024 eingetragen.
Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der Hansestadt Buxtehude und ihr Umland.
Der Verein hat seinen Sitz in Buxtehude.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
I. Zweck des Vereins sind:
- die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
- die F örderung des Museumswesens
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes
- die Förderung von Kunst und Kultur
II. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Herausgabe und Sammlung von stadt-und regionalgeschichtlichen Publikationen sowie Veranstaltung von Vorträgen und Vortragsreihen
- Mitwirkung und Unterstützung bei der Aufarbeitung der Stadt- und Ortsgeschichte
- Mitwirkung und Unterstützung im Museumsverein Buxtehude e. V.
- Mitwirkung bei der Bewahrung ortsbezogener historischer Bausubstanz
- Mitwirkung bei dem Erhalt und der Pflege der Umwelt und Natur
- Betreuung des Este-Wauderweges im Bereich Buxtehude
- Pflege der plattdeutschen (niederdeutschen) Sprache, insbesondere durch Lesungen, Vorträge, Kurse, Führungen und Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Körperschaften mit gleicher Zielsetzung
- Durchführung von Studienfahrten, Lesungen, Wanderungen, Besichtigungen und anderen Veranstaltungen, die dem Zweck des Vereins dienen
- Öffentlichkeitsarbeit
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelhar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigste Zwecke” der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
4. Die Arbeit des Vereins erfolgt überparteilich. Er ist weder weltanschaulich noch religiös gebunden.
§ 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmilglieuem.
Mitglieder können werden natürliche Personen, Personenyereinigungen, juristische Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts.
Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung Personen ernennen, die sich in besonderer Weise um den Verein und seine Ziele verdient gemacht haben.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung begründet. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. mit dem Tod des Mitglieds,
2. durch freiwilligen Austritt,
3. durch Streichung von der Mitgliederliste,
4. durch Ausschluss aus dem Verein,
5. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
Der freiwillige Austritt muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Schluss des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand gem.§ 26 BGB erklärt werden.
Die Mitgliedschaft endet bei unterlassener Beitragszahlung mit Ablauf nach zwei Geschäftsjahren, wenn Mahnungen keine Zahlung der Beiträge bewirken konnten.
Ein Mitglied kann., wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorstand wird ermächtigt in Sonderfällen Ermäßigungen festzusetzen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 7 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung nur eine Stimme. Das Stimmrecht ist übertragbar auf ein anderes Mitglied. Jeder Vertreter kann jedoch lediglich zwei weitere Mitglieder aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten.
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
1. dem/der Vorsitzenden,
2. dem/der Geschäftsführer(in),
3. dem/der Schatzmeister(in)
4. einem Mitglied des Rates der Hansestadt Buxtehude bzw. seines benannten Stellvertreters
5. dem/der Beauftragten für kulturelle Veranstaltungen
6. dem/der Beauftragten für Stadt- und Regionalgeschichte
7. dem/der Beauftragten für die Pflege des Stadtbildes
8. dem/der Beauftragten für die Pflege der vereinseigenen Häuser
9. dem/der Beauftragten für Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege
10. dem/der Beauftragten für Plattdeutsch
11. dem/ der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit
Der Vorstand gern. § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Geschäftsfübrer(in) und dem/der Schatzmeister(in). Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder versehen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Vorstandsmitglied kann nur eine natürliche, voll geschäftsfähige Person werden. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
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Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren, gerechnet vom Tage der Wahl an, von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode aus dem Vorstand aus, so wählt der Vorstand für die restliche Amtsdauer ein Ersatzmitglied für den Ausgeschiedenen.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 10 Die Mitgliederversammlung
1. Ordentliche Mitgliederversammlungen sollen mindestens einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter .Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen werden. Sie werden von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom Geschäftsführer geleitet.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder durch Beschluss des Vorstandes gefordert wird. .Für das Verfahren gilt Absatz 1.
3. Jedes stimmberechtigte Mitglied der Mitgliederversammlung kann bis sieben Tage vor der Sitzung dem Vorstand Ergänzungen zur Tagesordnung schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
4. Juristische Personen werden durch einen einzelnen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter auf der Mitgliederversammlung vertreten. Kann eine juristische Person gemäß ihrer Satzung nur von mehreren Personen gemeinsam vertreten werden, so muss sie eine einzelne Person be vollrnächtigeu.
§ 11 Beschlüsse und Wahlen
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.Stimmberechtigt sind nur anwesende Mitglieder sowie durch schriftliche Vollmacht Vertretene, wenn satzungsgemäß geladen wurde.
2. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
3. Satzungsänderungen bedütfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abstimmenden Mitglieder
4. Über Beschlüsse und Wahlen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Versammlungsleiter und von dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts des Vorstandes
2. Entlastung des Vorstandes
3. Wahl der Vorstandsmitglieder
4. Wahl der vier Mitglieder, die in die Mitgliederversammlung des Museumsvereins Buxtehude e.V. zu entsenden sind, soweit sie nicht Kraft ihres Amtes gemäß §8 Abs. 2 der Satzung des Museumsvereins Buxtehude e.V. dessen Vorstand angehören.
5. Abgabe von Anregungen für die weitere Arbeit des Vorstandes
6. Wahl von zwei Kassenprüfern
7. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
8. Entscheidung über den Widerspruch bei Ausschluss eines Mitgliedes
9. Satzungsänderungen
10. Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
§ 13 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungs- belege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen, einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzusteHen. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu informieren.
§ 14 Auflösung des Vereins
1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Hansestadt Buxtehude, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Soweit die Verwendung der Mittel für Zwecke gemäß § 2 dieser Satzung im Sinne der Gemeinnützigkeit gemäß § 52 der Abgabenordnung in Betracht kommt, ist die Verwendung für diese Zwecke vorzuziehen.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
2. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
3. Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von drei Vierteln der abstimmenden Mitglieder erfolgen. Sollte bei dieser Versammlung die not- wendige Mehrheit nicht erreicht werden, so hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder über die Auflösung des Vereins.
§ 15 Gültigkeit der Neufassung der Satzung
Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von dem zuständigen Vereinsregistergericht oder dem Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen. Die vorstehende Neufassung der Satzung des Heimat- und Geschichtsvereins Buxtehude e. V. wurde in der Mitgliederversammlung am 04.10.2021 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Satzung des Vereins aus dem Jahr 2017 ihre Gültigkeit.
Buxtehude, den 04.10.2021
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Der Vorstand
Geschäftsführender Vorstand
VorsitzenderDr. Martin C. Lockert
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GeschäftsführerDr. Harald Stechmann
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SchatzmeisterJens Leichsenring
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Weitere Vorstandsmitglieder
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Beauftragte für Exkursionen und kulturelle VeranstaltungenKarina Schneider |
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Beauftragter für Stadt- und RegionalgeschichteBernd Utermöhlen |
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Beauftragter für die Pflege des StadtbildesProf. Dr. Karsten Ley |
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Beauftragter für Umwelt- und Naturschutz sowie LandschaftspflegeGuido Seemann |
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Beauftragte für Plattdeutsch (NettWark Platt)Helga Peters
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Beauftragter für ÖffentlichkeitsarbeitHans-Joachim Dammann |
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Beauftragter für die vereinseigenen HäuserChristoph Frenzel |
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Mitglied des Rates der Hansestadt BuxtehudeStellv. Bürgermeisterin Petra Möhle
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